AGB - Miner-Kauf & Hosting
Teil I: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge die zwischen der Dürr Solutions GmbH (nachfolgend „Dürr Solutions“), vertreten durch den Geschäftsführer Frederik Dürr, Von-Thünen-Str. 10, 59069 Hamm und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden und den Verkauf und das Hosting von Minern für die Generierung oder das Schürfen von Kryptowährungen (nachfolgend „Miner“).
(2) Die speziellen Vereinbarungen, die im Kontext des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages getroffen werden, ergeben sich vorrangig aus diesen AGB, einer schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung der Dürr Solutions.
(3) Es gilt stets die aktuell gültige und auf der Webseite https://www.cryptohall24.com/ veröffentlichte Fassung der AGB. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(5) Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB. Das Angebot der Dürr Solutions ist ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB gerichtet, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsinhalt
(1) Der Inhalt des Leistungsangebotes der Dürr Solutions setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
1. Der Kunde kann Miner erwerben, die an die von der Dürr Solutions betriebenen Hosting-Standort (nachfolgend “Hosting-Standort“) geliefert werden (nachfolgend “Miner-Kauf“).
2. Nach der Lieferung stellt die Dürr Solutions dem Kunden die Miner zur Nutzung und für die Dauer der Vertragslaufzeit bereit und stellt nach Maßgabe dieser AGB deren Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit sicher. (nachfolgend “Hosting“).
Der Miner-Kauf und das Hosting bilden gemeinsam den Gegenstand des auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrags (nachfolgend “Hosting-Vertrag“). Die Gegenleistung des Kunden besteht aus der Zahlung des Kaufpreises für den Erwerb der Miner (nachfolgend “Kaufpreis“), des Entgelts für das Hosting der Miner (nachfolgend “Hosting-Gebühr“) sowie ggf. des Entgelts für optionale Zusatzleistungen, die der Kunde im Rahmen des Hostings in Anspruch nimmt.
Der Miner-Kauf und das Hosting bilden zwei unterschiedliche Vertragsbeziehungen ab. Die Gegenleistung des Kunden besteht aus der Zahlung des Kaufpreises für den Erwerb der Miner (nachfolgend “Kaufpreis“). Dies ist Gegenstand des geschlossenen Kaufvertrages. Das Entgelt für das Hosting der Miner (nachfolgend “Hosting-Gebühr“) sowie ggf. des Entgelts für optionale Zusatzleistungen, die der Kunde im Rahmen des Hostings in Anspruch nimmt, werden im Hosting-Vertrag geregelt.
(2) Der Kunde kann den Miner im Rahmen des Hostings zur Schürfung von Kryptowährungen (nachfolgend “Krypto-Mining“) nutzen. Die Nutzung zum Krypto-Mining bzw. der Erfolg der Generierungsversuche (nachfolgend „Schürfvorgänge“) ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ob und in welchem Umfang der Kunde den Miner für das Krypto-Mining nutzt, liegt insofern im freien Ermessen des Kunden.
(3) Die Dürr Solutions ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Verträge können über die Webseiten der Dürr Solutions oder durch ein Angebot und dessen Annahme abgeschlossen werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Annahme der Auftragsbestätigung durch die Dürr Solutions zustande. Die Bestimmungen des Einzelvertrags haben Vorrang vor diesen AGB, gleichwohl gelten diese AGB auch für Verträge, die außerhalb der Webseite durch Angebot und Annahme zustande kommen.
(2) Die Darstellung und Bewerbung von Artikeln auf Webseiten der Dürr Solutions stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot dar.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher gem. § 13 BGB.
(4) Die Dürr Solutions bestätigt den Eingang einer Bestellung auf unserer Webseite unverzüglich per E-Mail. Diese E-Mail stellt jedoch noch keine bindende Annahme der Bestellung dar, es sei denn, in dieser E-Mail erfolgt ausdrücklich die Annahme des Auftrags.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine Annahmeerklärung durch die Dürr Solutions per separater E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der bestellten Artikel bestätigt wird. Den Vertragstext, bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung der Dürr Solutions, wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt.
(6) Bestellungen für Lieferungen ins Ausland werden nur ab einem bestimmten Mindestbestellwert akzeptiert. Der genaue Mindestbestellwert kann den Preisinformationen auf den Webseiten oder dem Angebotstext der Dürr Solutions entnommen werden.
(7) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, beispielsweise weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist oder Mindestbestellungen für die Erbringung von Hostingleistungen nicht erreicht wird, sieht die Dürr Solutions von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen sofort zurückerstatten.
(8) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Vertragsfassung oder ein Angebotstext der Dürr Solutions in mehreren Sprachen vorliegen, ist jeweils die deutsche Fassung rechtsbindend.
(9) Bei reinen Vermittlungsgeschäften kommt kein Rechtsgeschäft zwischen Dürr Solutions und dem Kunden zustande. Der Kaufvertrag wird in dem Fall zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter geschlossen.
§ 4 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Zahlung.
(2) Die Lieferung wird erst nach Bestätigung des Zahlungseingangs ausgeführt.
(3) Im Falle eines Kaufs von Hardware und dem gleichzeitigen Abschluss eines Hosting-Vertrages wird die Hardware an den Hosting-Standort geliefert. Erfolgt die Lieferung in ein Rechenzentrum außerhalb der EU, so wird eine Nettorechnung ausgestellt. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald sie vom Hosting-Partner in Empfang genommen wurde. Der Hosting-Vertrag wird separat vom Hosting-Partner erstellt und innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe der Bestellung auf der Webseite oder nach Versand der Annahmeerklärung durch die Dürr Solutions versendet. Sollte der Kunde diesen Vertrag nicht unterzeichnen, behalten wir uns das Recht vor, direkt an den Kunden zu liefern. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung von Versandkosten und Umsatzsteuer verpflichtet.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallende Versandkosten hinzugerechnet werden.
(2) Die Versandkosten sind in den Preisinformationen auf den Webseiten oder der Annahmeerklärung aufgeführt. Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten wird zudem in der Bestellübersicht vor Absenden der Bestellung angezeigt. Eventuell anfallende Zollgebühren oder sonstige Kosten bei internationalen Sendungen sind vom Kunden zu tragen.
(3) Falls die Dürr Solutions die Bestellung in mehreren Teillieferungen ausführt, fallen Versandkosten nur für die erste Teillieferung an. Sofern Sie jedoch ausdrücklich Teillieferungen wünschen, werden für jede dieser Lieferungen Versandkosten berechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Zahlungen auf unserer Webseite können per Banküberweisung durchgeführt werden. Alle Zahlungstransaktionen erfolgen unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Übermittlung sämtlicher Zahlungsinformationen erfolgt verschlüsselt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
(2) Die Aufrechnung gegen Forderungen gegenüber der Dürr Solutions ist ausgeschlossen.
(3) Bei Zahlung mit Kryptowährungen ist der Angebotspreis in Euro ausschlaggebend. Referenzkurs ist der aktuelle EUR/Krypto-Kurs zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Dürr Solutions.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der Dürr Solutions hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Dürr Solutions ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber der Dürr Solutions, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der Dürr Solutions zu erstatten.
§ 8 Gewerbliche Nutzung
Mit dem Erwerb der durch die Dürr Solutions angebotenen Produkte (inklusive Darstellungen auf den Webseiten der Dürr Solutions) bestätigt und erklärt der Kunde, dass diese ausschließlich für gewerbliche Zwecke und nicht für private oder persönliche Zwecke verwendet werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Artikel übernimmt die Dürr Solutions die Haftung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, beginnend mit der Übergabe der Ware.
(2) Zusätzlich zu den Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gemäß Abs. 1 bestehen möglicherweise Garantien, die von der Dürr Solutions oder den Herstellern bestimmter Artikel gewährt werden. Die Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die gegebenenfalls den Artikeln beigefügt sind.
(3) Sollte die Hashrate des an Sie gelieferten Produkts geringer (mehr als 10%) als vereinbart ausfallen, wird dem Kunden die Differenz entsprechend der €/TH-Rate erstattet.
§ 10 Haftung und Haftungsausschlüsse
(1) Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Dürr Solutions unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung bezieht sich auf alle Fälle vertraglicher und außervertraglicher Haftung für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In anderen Fällen, sofern nicht nachfolgend anders geregelt, haftet die Dürr Solutions nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen weiteren Fällen ist die Haftung, vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3, ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der Dürr Solutions ist unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, ungeachtet der oben genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse.
(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Für Mängel, die durch die vom Kunden genutzte Hard- oder Software, veraltete Treiber oder fehlerhafte Bedienung der Hardware verursacht werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(6) Die Dürr Solutions übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch den Hersteller oder höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Streik, Naturkatastrophen aller Art, Pandemien oder Epidemien sowie darauf basierende behördliche Anordnungen, verursacht werden. Der Kunde hat aufgrund solcher Lieferverzögerungen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(7) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg, kann sich der Kunde direkt an das Transportunternehmen wenden.
(8) Die Risikoverantwortung für die Server verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit beim Kunden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions keine Versicherungsleistungen übernimmt und dass die Geräte des Kunden durch keine Versicherung gedeckt sind. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Server und sein Eigentum gegen alle Arten von Schäden zu versichern.
§ 11 Urheberrechte
Die Dürr Solutions ist Inhaberin der Urheberrechte an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf unseren Webseiten veröffentlicht werden. Jegliche Art der Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe dieser Materialien ohne ausdrückliche, schriftliche vorherige Zustimmung ist strengstens verboten und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
§ 12 Datenschutz
Für ausführliche Informationen hinsichtlich der Sammlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Dürr Solutions, verweisen wir auf eine umfassende Datenschutzerklärung, die auf unseren Webseiten abrufbar ist.
Teil II: Miner-Kauf
§ 13 Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis versteht sich einschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung für die Lieferung an den Hosting-Standort sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zoll sowie sonstiger Gebühren und öffentlicher Abgaben.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig (nachfolgend „Vorauszahlungspflicht des Kunden“).
§ 14 Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug, Gefahrübergang
(1) Die Miner werden bei Abschluss eines zusätzlichen Hosting-Vertrages ausschließlich an den Hosting-Standort geliefert. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Miner am Hosting-Standort eingetroffen sind und der Kunden über den Eingang der Miner informiert wurde.
(2) In der Regel setzt die Lieferung voraus, dass eine bestimmte Anzahl von Gesamtbestellungen verschiedener Kunden eingegangen ist und die Vorauszahlungspflichten aller Kunden erfüllt wurden. Daher kann eine konkrete Lieferfrist nicht angegeben werden. Die Anzahl der Gesamtbestellungen, die zur Auslieferung an den Hosting-Standort führen, liegt im Ermessen der Dürr Solutions. Die Dürr Solutions behält sich ein Rücktrittsrecht gem. § 3 Abs. 7 dieser AGB vor.
(3) Sollten im Einzelfall voraussichtliche Lieferfristen angegeben sein, sind diese nicht verbindlich. Es kann in jedem Fall zu unvorhergesehenen Lieferverzögerungen kommen. Im Falle des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen gem. §§ 286 ff. BGB.
(4) Das Eigentum an den Minern sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Miner geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (gem. § 10 Abs. 7 dieser AGB). Wenn der Kunde das Eigentum an den Minern vor dem Ende der Vertragslaufzeit des Hostings auf einen Dritten überträgt (z.B. im Wege des Weiterverkaufs oder einer Schenkung), hat der Kunde die Dürr Solutions unverzüglich schriftlich über die Eigentumsübertragung zu informieren.
§ 15 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 9 dieser AGB.
(2) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Unser Rücktrittsvorbehalt gem. § 3 Abs. 7 dieser AGB bleibt in Bezug auf den noch nicht gelieferten Teil der Bestellung unberührt.
(3) Die Angaben zu den Minern (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Miner. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Sofern bei einem Weiterverkauf der Miner der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Unternehmer gem. § 14 BGB ist, ist der selbstständige Regressanspruch des Kunden aus § 445a Abs. 1 BGB ausgeschlossen und es bedarf entgegen der gesetzlichen Bestimmung in § 445a Abs. 2 BGB einer Fristsetzung für die in § 437 BGB bezeichneten Rechte.
(5) Bei Mängeln der gelieferten Miner ist die Dürr Solutions nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Gleiches gilt in dem Fall, dass eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(6) Beruht ein Mangel auf Verschulden der Dürr Solutions, kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Die Dürr Solutions weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es im Falle der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsfrist, zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Aufgrund von durch die Dürr Solutions nicht beeinflussbaren Verzögerungen im Versand- und Reparaturablauf der fehlerhaften Miner, kann die Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung bis zu 12 Wochen andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Ersatz möglicher Schäden.
(7) Abweichend von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB ist der Kunde bei der Lieferung an den Hosting-Standort nicht verpflichtet, den Miner unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel des Miners, der für den Kunden erkennbar ist, gilt § 377 Abs. 3 bis Abs. 5 HGB.
(8) Sofern der Kunde außerhalb seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder seiner Rechte gegen den Hersteller aus der Herstellergarantie Reparatur- oder andere Serviceleistungen in Bezug auf die Miner in Anspruch nehmen will, behält sich die Dürr Solutions vor, dem Kunden auf Anfrage entsprechende Kostenvoranschläge zu unterbreiten.
Teil III: Hosting
§ 16 Leistungsbeschreibung und Service Levels für das Hosting
(1) Das Hosting umfasst die Bereitstellung des Miners für die Nutzung zum Krypto-Mining (nachfolgend “Deployment”), die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (nachfolgend “Monitoring”) mit den folgenden Leistungsbestandteilen und Service Levels:
1. Deployment:
Im Rahmen des Deployments erbringen wir innerhalb von vier Wochen nach Lieferung des Miners die folgenden Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (d.h. Versetzen des Miners in den eingeschalteten, Hashwerte berechnenden Zustand):
a) Entgegennahme des Miners am Hosting-Standort,
b) Entnahme des Miners aus der Verpackung und Prüfung auf offensichtlich erkennbare Mängel (Transportschäden etc.),
c) Anschluss des Miners an das Stromnetz und das Kühlsystem,
d) Herstellung der Netzwerkverbindung sowie
e) Testen der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit.
Dürr Solutions informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail, sobald das Deployment abgeschlossen ist. Sofern sich während des Deployments ein Mangel des Miners zeigt, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert und das Vorgehen bezüglich der Gewährleistungsrechte des Kunden geklärt.
2. Monitoring
Im Rahmen des Monitorings werden folgende Leistungen erbracht:
a) Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (z.B. durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen)
b) Ticketsystem für Störfälle (ticket@cryptohall24.com).
(2) Ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Deployments stellt Dürr Solutions eine jährliche Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners von neunzig Prozent (90%) sicher. Von der Berechnung ausgenommen sind die Zeiten, in denen der Miner aufgrund von technischen Störungen oder sonstigen Leistungshindernissen außerhalb des Einflussbereiches der Dürr Solutions nicht betriebsbereit oder funktionsfähig oder ein Dashboard nicht verfügbar ist. Dies gilt insbesondere in Fällen von höherer Gewalt (Vgl. § 10 Abs. 6 dieser AGB), Nichtverfügbarkeit des Blockchain-Netzwerks oder des Blockchain-Protokolls oder sonstigen Leistungshindernissen aufgrund des Verschuldens Dritter.
(3) Die Dürr Solutions übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Betriebstemperatur oder Klimabedingungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Räumlichkeiten möglicherweise nicht mit einem separaten Klimagerät gekühlt werden (je nach Standort). Wird die Dienstleistung aufgrund der Temperatur oder Witterung (z.B. hohe Luftfeuchtigkeit) gestört oder unterbrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Dienstleister.
(4) Soweit der Kunde zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen will, ist eine gesonderte Vereinbarung über die zusätzlichen Leistungsbestandteile und die zusätzliche Vergütung zu treffen (z.B. durch das Hinzubuchen einer entsprechenden Option).
(5) Die Dürr Solutions stellt lediglich die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Miner für die Nutzung zum Krypto-Mining her. Die tatsächliche Nutzung der gelieferten und bereitgestellten Miner, der Vorgang des Krypto-Minings, die Erzielung etwaiger Gewinne aus dem Krypto-Mining und das Ein- und Ausschalten des Miners sowie die Sicherstellung der erforderlichen Einstellungen des Miners zur Ausführung von bestimmten Aktionen, die vom Kunden beantragt werden können oder auf andere Weise im Einflussbereich des Kunden liegen (z.B. Konfiguration der Bitcoin-Wallet-Adresse des Kunden), sind nicht Bestandteil der Vertragsleistung.
§ 17 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, stets seine aktuelle Wallet-Adresse entsprechender Kryptowährungen (z.B. Bitcoin-Wallet) sowie Kontaktdaten per Ticketsystem mitzuteilen Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, über den Mining-Pool regelmäßig den ordnungsgemäßen Betrieb des Miners zu überprüfen, Störungen unverzüglich über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mitzuteilen und uns erforderliche Informationen zur Klärung von Anliegen oder Problemen oder zur Vornahme von Entstörungen unverzüglich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Mining-Pool geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
(3) Vor Inbetriebnahme ist der Kunde verpflichtet, der Dürr Solutions über das Ticketsystem die gewünschten Pool-Daten zur Verfügung zu stellen. Werden die Pool-Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann das Mining nicht beginnen. Die Dürr Solutions haftet bei in keinem Falle für entgangene Gewinne bei Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten
§ 18 Hosting-Gebühr
(1) Im Gegenzug für das Hosting ist der Kunde verpflichtet, an die Dürr Solutions die Hosting-Gebühr sowie ggf. Gebühren für die Nutzung von optionalen Zusatzleistungen zu entrichten. Die Hosting-Gebühr ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten, anhand des Strompreises berechneten Basis-Gebühr (nachfolgend “Basis-Gebühr”).
(2) Zu Beginn jedes Vertragsmonats hat der Kunde pro Miner eine Vorauszahlung der Hosting-Gebühr zu entrichten. Die erste Vorauszahlung wird fällig, wenn der Kunde die Mitteilung erhält, dass das Deployment für den jeweiligen Miner abgeschlossen ist. Die Dürr Solutions hat das Recht auf die Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlung. Diese Anpassung erfolgt mittels schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Kunden mit einer Vorlauffrist von mindestens einem Monat vor Wirksamkeit der Anpassung der Vorauszahlung. Im Falle einer durch den Kunden verursachte Offlinezeit der Miner (insbesondere im Falle einer Deaktivierung aufgrund eines Zahlungsverzuges gem. § 20), ist der Kunde zur vollständigen Zahlung des für den entsprechenden Monat fälligen Hosting-Gebühr verpflichtet.
(3) Sofern der Kunde seit mindestens sechs Monate Hosting-Leistungen in Anspruch nimmt, kann die Basis-Gebühr nach freiem Ermessen der Dürr Solutions angepasst werden. Diese Preisanpassung erfolgt mittels schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Kunden mit einer Vorlauffrist von mindestens einem Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung. Der Kunde kann das Hosting mit Wirkung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung außerordentlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde mit der Mitteilung über die Preisanpassung hingewiesen.
(4) Die Dürr Solutions hat das Recht eine Preisanpassung vorzunehmen, sofern eine Steigerung der Energiekosten durch den Energielieferanten erfolgt.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 10 Abs. 1 dieser AGB.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(3) Zeitweilige Beschränkungen der Verfügbarkeit der Leistungen bis zu einer Gesamtdauer von bis zu zehn Prozent (10% pro Vertragsmonat liegen der Preis- und Kostenbildung zugrunde und begründen) stellen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden dar.
(4) Bei Überschreitung der in Absatz 3 genannten Schwelle, hat der Kunde Anspruch auf den anteiligen Ersatz der Hosting-Gebühren. Weitere etwaige Ansprüche (insbesondere der Anspruch auf entgangene Miningerträge) entfallen vollständig.
(5) Dem Kunden steht bei Unterbrechung der Dienstleistungen ausdrücklich kein Anspruch auf Schadensersatz zu, sofern der Schaden auf die Tätigkeit von Dritten zurückzuführen ist (z.B. bei fehlenden Netzanschlüssen oder fehlenden Stromquellen).
(6) Wenn die mangelhafte Hosting-Leistung nicht die Verfügbarkeit betrifft, gilt § 10 dieser AGB.
§ 20 Deaktivierung der Nutzungsmöglichkeit des Kunden und Nutzung des Miners durch Dürr Solutions
Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen im Voraus zu begleichen. Die Dürr Solutions behält sich im Falle des Zahlungsverzuges vor, den Miner vollständig abzuschalten. Bei dauerhaftem Zahlungsverzug von mindestens 5 Tagen, behält sich die Dürr Solutions das Recht vor, den Miner über die eigene Geschäftstätigkeit am Netz zu halten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf etwaige Gewinne.
§ 21 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Hosting-Vertrag wird für eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von der Dürr Solutions über den Abschluss des Deployment informiert wird. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
(2) Der Hosting-Vertrag kann jederzeit beidseitig mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(3) Bei Kündigung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den Miner zum Datum der Wirksamkeit (Datum des Vertragsendes) auf eigene Kosten am Hosting-Standort abzuholen. Der Miner wird von der Dürr Solutions transportfertig verpackt und zur Abholung am Hosting-Standort bereitgestellt. Alternativ kann der Kunde die Zusendung des Miners verlangen. Die Versendung erfolgt in diesem Fall innerhalb von vierzehn Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung. Die Zusendung erfolgt nur, sofern eine Vorauszahlung der Versandkosten, Transportversicherung, etwaiger Zollgebühren, etc. auf das Konto der Dürr Solutions geleistet wurde.
(4) Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht zur Zahlung der Hosting-Gebühr gem. § 18 dieser AGB, hat die Dürr Solutions ab einem Zahlungsverzug von fünf (5) Werktagen das Recht, den Hosting-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde trägt die Kosten für den Rückversand der sich in seinem Eigentum befindlichen Miner.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dürr Solutions nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Jegliche Abtretung oder Übertragung in Verletzung dieses Abschnitts wird als null und nichtig betrachtet.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag Lücken enthalten sollte.
(3) Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
(4) Auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist 59073 Hamm.
(5) Sollten diese AGB in verschiedenen sprachlichen Ausführungen vorliegen, ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache rechtsgültig.
(6) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern Sie als Verbraucher die Bestellung aufgeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 genannten Rechtswahl unberührt.
Stand der AGB: November 2024