Bei Defekten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes kümmern wir uns kostenlos und zeitnah um eine Reparatur. Die meisten Arbeiten können wir direkt in der Farm durchführen, bei größeren Defekten schicken wir die Geräte direkt zum Hersteller. Auch nach der Gewährleistung kümmern wir uns natürlich gerne um anfallende Reparaturen - diese wird Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Anders als beim Kapital-Investment (Coin-Kauf) geht mit dem Mining immer eine gewerbliche Tätigkeit einher, wo Sie die Erträge versteuern müssen. Die Haltefrist von einem Jahr findet hier keine Anwendung. Gerne empfehlen wir Ihnen unseren Steuerberater, der Sie in Sachen Kryptowährungen und Krypto-Mining beraten und betreuen kann.
Mining-Belohnungen können in Krypto-Wallets übertragen und über Krypto-Börsen in Fiat-Währungen umgetauscht werden.
In den meisten Ländern ist Krypto-Mining legal, aber es gibt Regionen, in denen es verboten oder stark reguliert ist.
Die Auswahl des passenden Miners hängt stark von Ihren individuellen Voraussetzungen und den Zielen ab, die Sie mit Ihrer Investition in das Mining erreichen möchten. Wir beraten Sie gerne, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Buchen Sie einen Beratungstermin über unser Kontaktformular, und wir erstellen eine maßgeschneiderte Empfehlung.
Ja, es ist möglich, die Mining-Hardware ohne unseren Hosting-Service zu erwerben. Wir bieten Ihnen die Freiheit, Ihre Hardware selbst zu betreiben und gleichzeitig von der hohen Qualität unserer Produkte zu profitieren.
Ja, wir verfügen über ein Reparaturzentrum, in dem unsere Techniker sich um die Wartung und Reparatur Ihrer Mining-Hardware kümmern. Unser Service sorgt für eine schnelle und zuverlässige Behebung von Hardware-Problemen, sodass Ihr Mining-Betrieb ohne größere Unterbrechungen weiterläuft.
Wir können für Sie auch gerne größere Projekte realisieren. Beispielsweise können wir für Sie einen dedizierten Hydro-Container (bspw. HK3 V6) in einer unserer Farmen platzieren. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.
Sie erhalten für die laufenden Stromkosten monatlich eine ordnungsgemäße deutsche Rechnung mit ausweisbarer Mehrwertsteuer. Die Hosting-Gebühren können Sie in Fiat (EUR) per Überweisung, per Barzahlung (gegen Erhalt einer Barzahlungsquittung) sowie in Krypto (USDT & USDC) bezahlen.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Gerne bieten wir Ihnen auch längere Laufzeiten an.
Bei jährlichen Vorauszahlungen der Hosting-Gebühren und/oder bei längeren Vertragslaufzeiten können wir Ihnen beim Preis pro kWh vergünstigte Konditionen anbieten.